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Compliance

Unternehmens-Compliance Vietnam 2026: Checkliste

Veröffentlicht am 17. August 2026·2 Min. Lesezeit

Compliance besteht aus mehreren Arbeitsbereichen

Es gibt keine einzelne Compliance-Meldung für Vietnam. Ein ausländisch investiertes Unternehmen benötigt normalerweise aufeinander abgestimmte Investitions-, Unternehmens-, Steuer-, Buchhaltungs-, Rechnungs-, Arbeits- und Fachgenehmigungsunterlagen. Die genauen Pflichten hängen von Tätigkeit, Standort und Belegschaft ab.

Investitions- und Unternehmensdaten abstimmen

Das Investitionsgesetz Nr. 143/2025/QH15 und das Dekret Nr. 96/2026/NĐ-CP bilden den aktuellen Investitionsrahmen. Für die Unternehmensregistrierung gilt das Dekret Nr. 168/2025/NĐ-CP, geändert durch Dekret Nr. 296/2026/NĐ-CP. Änderungen an Angaben in einer IRC oder im Unternehmensregister sollten vor der Umsetzung geprüft werden, nicht erst nachdem bereits ein Vertrag geschlossen oder eine Rechnung ausgestellt wurde.

Steuern, Buchhaltung und elektronische Rechnungen

Das Steuerverwaltungsgesetz Nr. 108/2025/QH15 gilt seit dem 1. Juli 2026. Zu seinen Ausführungsregeln gehört das Dekret Nr. 252/2026/NĐ-CP. Seit demselben Datum regelt das Dekret Nr. 254/2026/NĐ-CP elektronische Rechnungen und elektronische Belege. Unternehmen sollten Rechnungsprozesse verwenden, die zu ihrer Steuerposition passen, und Nachweise für erklärte Umsätze, Kosten und Transaktionen aufbewahren.

Für die Körperschaftsteuer gilt das Gesetz Nr. 67/2025/QH15. Eine Steuerbegünstigung gilt nicht automatisch, weil ein Unternehmen ausländisch gehalten, neu gegründet oder in einer bestimmten Zone angesiedelt ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen und das konkrete Investitionsprojekt entscheiden.

Beschäftigung und ausländische Arbeitnehmer

Die arbeitsrechtliche Compliance umfasst Verträge, Lohnabrechnung, Sozialversicherungspflichten und betriebliche Regeln. Beschäftigt das Unternehmen ausländische Staatsangehörige, ist das Dekret Nr. 219/2025/NĐ-CP der aktuelle Rahmen. Es hat für dieses Thema die früheren Vorschriften über ausländische Arbeitnehmer aus dem Dekret Nr. 152/2020/NĐ-CP ersetzt.

Fachregeln gelten zusätzlich

Viele Tätigkeiten erfordern mehr als eine Unternehmensregistrierungsbescheinigung. Handel, Bildung, Lebensmittel, Bau, Transport, Finanzen, Gesundheit oder datenintensive Dienste können beispielsweise eigenen Bedingungen unterliegen. Vor dem Start sind die zuständige Fachbehörde, die erforderliche Genehmigung und die laufenden Meldepflichten zu bestätigen.

Monatliche Kontrollfragen

  1. Stimmen Tätigkeit, Anschrift, Kapital und Vertretung noch mit den registrierten Angaben überein?
  2. Sind Rechnungen, Buchhaltungsnachweise und Steuererklärungen vollständig und konsistent?
  3. Sind Arbeits- und Ausländerbeschäftigungsunterlagen aktuell?
  4. Hat ein neues Produkt, ein Standort, ein Vertrag oder ein Datenfluss eine fachrechtliche Prüfung ausgelöst?

Dies ist eine Kontrollliste und kein Ersatz für professionelle Beratung zu einem konkreten Vorgang.

Primärquellen

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