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Umzug & Ankunft

Auswandern nach Vietnam 2026: Voraussetzungen, Visum und erste Schritte

Aktualisiert am 15. Oktober 2026·11 Min. Lesezeit

Deutsche Staatsangehörige reisen bis zu 45 Tage ohne Visum nach Vietnam ein (Resolution 44/NQ-CP, 15. März 2025 bis 14. März 2028). Wer länger bleiben will, braucht einen Aufenthaltsgrund, den das vietnamesische Recht kennt: Arbeit, Investition, Familie mit Vietnamesen oder Studium. Ein allgemeines Auswanderer- oder Rentnervisum nennt das Gesetz nicht. Dieser Leitfaden ordnet Einreise, Aufenthaltskarte, Unterlagen und erste Schritte nach dem Stand vom 15. Oktober 2026. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Einreise: 45 Tage ohne Visum

Artikel 1 der Resolution 44/NQ-CP befreit Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, dem Vereinigten Königreich, Russland, Japan, Südkorea, Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland für 45 Tage ab Einreise vom Visum. Passart und Einreisezweck spielen keine Rolle. Nach Artikel 2 gilt die Regel vom 15. März 2025 bis zum 14. März 2028 und wird auf Verlängerung geprüft.

Es gelten die üblichen Einreisebedingungen. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate gültig sein (Gesetz 47/2014/QH13, Art. 20 Abs. 1 Buchst. a). Das Auswärtige Amt nennt zusätzlich: Der Personalausweis genügt nicht, und bei der visafreien Einreise ist ein Ausdruck des Rück- oder Weiterflugtickets vorzulegen.

Was die Befreiung nicht erlaubt:

  • Arbeiten. Die Resolution regelt nur das Visum. Arbeitserlaubnis und Befreiungsbescheinigung regelt das Dekret 219/2025/NĐ-CP (Art. 1).
  • Bleiben. Nach 45 Tagen endet der Aufenthalt. Für längere Aufenthalte braucht es ein Visum und, für Daueraufenthalte, eine Aufenthaltskarte. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Strafen für das Überziehen am 15. Dezember 2025 angehoben wurden.
  • Wohnsitz durch Ein- und Ausreisen. Die Botschaft in Berlin gibt an, dass die 45 Tage bei jeder Einreise neu zählen. Die Einreise kann dennoch verweigert werden (Art. 21; die Botschaft nennt das ebenfalls). Als Grundlage für einen Wohnsitz taugt dieses Muster nach unserer Einschätzung nicht.

E-Visum: Das elektronische Visum gilt bis zu 90 Tage (Gesetz 47/2014/QH13, Art. 9 Abs. 2). Laut Auswärtigem Amt ist es für mehrmalige Einreise gültig, aber nur über bestimmte Flughäfen nutzbar. Eine Verlängerung liegt im Ermessen der Behörden und ist nur mit einem Folgevisum eines Sponsors möglich.

Österreich und Schweiz

Österreich steht nicht in der Länderliste der Resolution 44/NQ-CP. Das österreichische Außenministerium nennt Visumpflicht und das E-Visum bis 90 Tage (Stand 15. Oktober 2026). Der Pass muss mindestens einen Monat länger gültig sein als das Visum.

Schweiz: Die Resolution 229/NQ-CP (Art. 1 und 2) befreit Schweizer Staatsangehörige nur für touristische Reisen für 45 Tage, vom 15. August 2025 bis 14. August 2028. Für Umzug oder Arbeit gilt sie nicht. Prüfen Sie die Einreise bei der vietnamesischen Vertretung.

Wege zum längeren Aufenthalt

Die Visumarten stehen in Art. 8 des Gesetzes 47/2014/QH13 (konsolidierter Text 62/VBHN-VPQH). Aufenthaltskarten (thẻ tạm trú) regeln Art. 36 bis 38. Das Gesetz 118/2025/QH15 hat den Text zum 1. Juli 2026 geändert. Neu sind die Visa UĐ1 und UĐ2 für hochqualifizierte Fachkräfte der digitalen Technologiebranche, für weitere per Gesetz oder Parlamentsbeschluss bevorzugte Fälle und für deren Ehepartner und Kinder (Art. 8 Nr. 22 und 23).

Arbeit (Angestellte, Lehrkräfte). Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis nach Dekret 219/2025/NĐ-CP. Das Dekret unterscheidet Manager, Führungskräfte, Experten und Techniker (Art. 3). Experten brauchen in der Regel einen Hochschulabschluss und zwei Jahre einschlägige Erfahrung, in Schwerpunktbereichen genügt ein Jahr. Für Lehrkräfte verweist Art. 19 Abs. 3 auf die Qualifikationsregeln des Bildungsrechts.

Der Antrag enthält unter anderem ein Gesundheitszeugnis (höchstens 12 Monate alt) und ein Führungszeugnis (höchstens 6 Monate alt) (Art. 18). Die Behörde entscheidet innerhalb von 10 Arbeitstagen nach vollständigem Antrag (Art. 22 Abs. 3). Die Erlaubnis gilt höchstens 2 Jahre (Art. 21) und lässt sich einmal um bis zu 2 Jahre verlängern (Art. 29). Art. 7 nennt Ausnahmen, etwa für Gesellschafter einer GmbH mit einer Einlage ab 3 Milliarden VND.

Danach folgen das Arbeitsvisum LĐ1 oder LĐ2 (bis 2 Jahre, Art. 9 Abs. 5) und die Aufenthaltskarte. Wer eine Arbeitserlaubnis hat und mit E-Visum eingereist ist, darf den Visumzweck im Land ändern (Gesetz 47/2014, Art. 7 Abs. 4 Buchst. d).

Investoren und Gründer. Die Investorenvisa ĐT1 bis ĐT4 richten sich nach der Kapitaleinlage (Art. 8 Nr. 7a bis 7d): ĐT1 ab 100 Milliarden VND oder in bevorzugten Branchen, ĐT2 von 50 bis unter 100 Milliarden, ĐT3 von 3 bis unter 50 Milliarden, ĐT4 darunter. Für ĐT4 sieht Art. 36 keine Aufenthaltskarte vor. Siehe auch unseren Leitfaden Unternehmen gründen in Vietnam.

Familie mit Vietnamesen oder mit Arbeitnehmern. Das Visum TT ist vorgesehen für Ehepartner und Kinder unter 18 von Ausländern mit Arbeits-, Investoren- (ĐT1 bis ĐT3) oder Studienvisum. Es gilt auch für Eltern, Ehepartner und Kinder vietnamesischer Staatsbürger (Art. 8 Nr. 18). Für ausländische Ehepartner und Kinder von Vietnamesen sieht das Gesetz außerdem eine Visumbefreiung nach Regelung der Regierung vor (Art. 12 Abs. 5). Prüfen Sie die Einzelheiten bei der Einwanderungsbehörde.

Ruhestand. Art. 8 enthält keine eigene Visumkategorie für Ruheständler. Wer weder arbeitet noch investiert noch mit Vietnamesen verwandt ist, hat nach dem Gesetzestext keinen Standardweg zur Aufenthaltskarte. Klären Sie Ihre Möglichkeiten vorab bei der vietnamesischen Botschaft.

Studium und Praktikum laufen über das Visum DH (Art. 8 Nr. 12).

Dauer der Aufenthaltskarte (Art. 36 bis 38)

Visum- und Kartentyp Höchstdauer der Karte
ĐT1, UĐ1, UĐ2 10 Jahre
ĐT2, DH, LV1, LV2, LS 5 Jahre
ĐT3, TT, NN1, NN2 3 Jahre
LĐ1, LĐ2, PV1 2 Jahre

Die Karte wird mindestens 30 Tage kürzer ausgestellt als der Reisepass noch gültig ist (Art. 38 Abs. 1). Die unbefristete Niederlassung (Art. 39 bis 41) ist ein Ausnahmefall. Wer von einem Elternteil, Ehepartner oder Kind mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit gebürgt wird, das dauerhaft in Vietnam lebt (Art. 39 Abs. 3), braucht nach Art. 40 mindestens drei Jahre durchgehenden Aufenthalt, eine legale Unterkunft und ein stabiles Einkommen.

Unterlagen: Legalisation statt Apostille

Vietnam ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten (Beitritt am 31. Dezember 2025, Inkrafttreten für Vietnam am 11. September 2026). Deutschland (20. Mai 2026) und Österreich (19. Juni 2026) haben jedoch Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens erhoben. Die HCCH-Liste führt für die Schweiz keinen Einspruch.

Für Deutsche und Österreicher heißt das: Das Übereinkommen gilt im Verhältnis zu Vietnam nicht. Urkunden brauchen weiter die konsularische Legalisation (Dekret 293/2026/NĐ-CP, Art. 5 Abs. 3 Buchst. b und Abs. 4; in Kraft seit 11. September 2026). Das Dekret 219/2025/NĐ-CP verlangt Legalisation und beglaubigte vietnamesische Übersetzung für Auslandsurkunden im Arbeitserlaubnis-Antrag (Art. 5). Für Schweizer Urkunden ist nach dem Dekret 293/2026 (Art. 25 Abs. 2) die Apostille vorgesehen. Klären Sie das Verfahren vorab.

So läuft es in Deutschland (Botschaft Berlin):

  1. Vorbeglaubigung durch die zuständige deutsche Stelle, je nach Urkunde etwa Landesbehörde, Landgericht (notarielle Urkunden) oder, bei Führungszeugnissen, das Bundesamt für Justiz.
  2. Legalisation durch die vietnamesische Botschaft in Berlin mit Antragsformular, Ausweiskopie, vorbeglaubigtem Original samt Kopie und Gebühr. Die Botschaft nennt 1 bis 2 Werktage Bearbeitung.

Die Botschaft weist darauf hin, dass maschinell ausgestellte Führungszeugnisse nicht legalisiert werden, weil sie keine Unterschrift tragen. Klären Sie die Form vorher mit der Botschaft und dem Bundesamt für Justiz. Planen Sie die Fristen ein: Das Führungszeugnis darf beim Antrag höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis höchstens 12 Monate.

Ankommen und leben

Meldung der Unterkunft. Ausländer werden bei der Polizei über die Person gemeldet, die die Unterkunft betreibt (Gesetz 47/2014, Art. 33 Abs. 1). Nach dem Rundschreiben 87/2026/TT-BCA (seit 24. Juli 2026) erfolgt die elektronische Meldung sofort bei Ankunft. Das Papierformular NA17 muss binnen 12 Stunden bei der Gemeindepolizei sein, in abgelegenen Gebieten binnen 24 Stunden. Details in unserem Leitfaden Wohnung mieten in Vietnam als Ausländer.

Bankkonto. Was Banken verlangen, steht in unserem Leitfaden Bankkonto in Vietnam eröffnen.

Krankenversicherung. Ausländer mit einem Arbeitsvertrag über mindestens 12 Monate bei einem Arbeitgeber in Vietnam unterliegen der Pflichtsozialversicherung (Gesetz 41/2024/QH15, Art. 2 Abs. 2) und der Pflichtkrankenversicherung (Gesetz 51/2024/QH15, Art. 1 Nr. 10). Ausnahmen betreffen unter anderem unternehmensinterne Entsendungen und Personen im Rentenalter bei Vertragsschluss. Für alle anderen prüfen Sie Ihren Status bei der Sozialversicherung. Praxis: Viele Zuzügler schließen zusätzlich eine private internationale Krankenversicherung ab. Das Auswärtige Amt empfiehlt eine Auslandskranken- und Rückholversicherung dringend und nennt die medizinische Versorgung außerhalb der Großstädte als eingeschränkt.

Steuerliche Ansässigkeit. Nach Art. 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 109/2025/QH15 gilt als ansässig, wer sich in einem Kalenderjahr oder in 12 aufeinanderfolgenden Monaten ab dem ersten Anwesenheitstag 183 Tage oder länger in Vietnam aufhält, oder wer dort einen gewöhnlichen Wohnsitz hat (gemeldeter Daueraufenthalt oder befristet gemietete Wohnung). Ansässige versteuern Einkommen im In- und Ausland (Art. 2 Abs. 1). Das Gesetz gilt ab 1. Juli 2026, für Gehälter Ansässiger ab dem Steuerjahr 2026 (Art. 29). Für die Einordnung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Steuerberatung.

Fahren. Das Verkehrsgesetz 36/2024/QH15 erkennt internationale Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 an, zusammen mit dem nationalen Führerschein (Art. 57 Abs. 6 Buchst. b und Abs. 8). Das Auswärtige Amt verlangt den internationalen Führerschein zusätzlich zum deutschen und weist darauf hin, dass Klasse B für Roller über 50 cm³ nicht reicht. Ob und wann Sie bei Wohnsitz in Vietnam einen vietnamesischen Führerschein brauchen, haben wir nicht belegt. Fragen Sie die örtliche Verkehrsbehörde.

Auf deutscher Seite

  • Abmeldung. Wer auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Einwohnermeldeamt ab. Frühestens eine Woche vor dem Auszug ist das möglich (Bundesmeldegesetz § 17 Abs. 2).
  • Gesetzliche Krankenversicherung. Der Leistungsanspruch ruht grundsätzlich bei Aufenthalt im Ausland, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Wie Ihre Mitgliedschaft weiterläuft, klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.
  • Rente. Vietnam steht nicht auf der Liste der 21 Staaten mit Sozialversicherungsabkommen der Deutschen Rentenversicherung. Für solche Staaten kann es laut DRV „zu weiteren Einschränkungen kommen". Überweisungen auf ausländische Konten sind nahezu weltweit möglich. Den Umzug melden Sie dem Renten Service der Deutschen Post spätestens zwei Monate vorher. Fragen Sie vor dem Wegzug bei der DRV nach.
  • Steuer. Unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist, wer hier einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 1 EStG; § 8 AO). Ob ein Doppelbesteuerungsabkommen greift, klären Sie mit dem Finanzamt.
  • Auswärtiges Amt. Lesen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Vietnam. Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein. Die Registrierung ist freiwillig und gilt auch für Menschen, die dauerhaft im Ausland leben.

Österreich und Schweiz: Melde-, Renten- und Krankenversicherungsregeln unterscheiden sich. Fragen Sie Gemeinde, Pensionsversicherung beziehungsweise Ausgleichskasse und Krankenkasse.

Checkliste (praktische Tipps)

Vor der Abreise

  • Aufenthaltsgrund klären: Arbeit, Investition, Familie oder Studium.
  • Pass prüfen: mindestens sechs Monate Restgültigkeit, besser mehr.
  • Urkunden früh bestellen und legalisieren lassen, mit Blick auf die 6- und 12-Monats-Fristen.
  • Auslandskranken- und Rückholversicherung abschließen.
  • Internationalen Führerschein besorgen.
  • Abmeldung, Krankenkasse, Rentenstelle (zwei Monate vorher), Finanzamt und ELEFAND erledigen.
  • Rückflugticket ausdrucken, falls Sie visafrei einreisen.

Erste 30 Tage

  • Unterkunft melden lassen und die Bestätigung aufbewahren.
  • Einreisestempel prüfen. Sie müssen sich jederzeit mit Pass und gültigem Stempel ausweisen können (Auswärtiges Amt).
  • Visum oder Aufenthaltskarte rechtzeitig beantragen, nicht erst am 44. Tag.
  • Bankkonto eröffnen.
  • Versicherungsschutz und Ärzte vor Ort klären.
  • Schule oder Kita aussuchen.
  • Passkopie und Kopie des Einreisestempels bereithalten.

Wo MAIVN helfen kann

Wir unterstützen bei Ankunftsplan, Wohnungssuche, Schuloptionen, Informationen zur Gesundheitsversorgung und zu Versicherungen sowie bei der Orientierung vor Ort. Ob wir in Ihrer Stadt vor Ort oder aus der Ferne unterstützen, klären wir vorab mit Ihnen. Auch bei Unterlagen für Visum und Arbeitserlaubnis können wir unterstützen. Das fragen Sie bitte gesondert an. Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung und empfehlen keine Versicherungsprodukte. Ergebnisse können wir nicht garantieren.

Die Pakete finden Sie unter Umzug nach Vietnam. Konditionen besprechen wir im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Stand

Stand: 15. Oktober 2026. Rechtslage und Verwaltungspraxis ändern sich. Englische Übersetzungen auf luatvietnam.vn sind inoffiziell. Prüfen Sie wichtige Punkte bei der vietnamesischen Botschaft, der Einwanderungsbehörde oder einer Anwaltskanzlei vor Ort.

Quellen

Alle Seiten wurden am 15. Oktober 2026 geöffnet.

Vietnamesisches Recht

Apostille und Legalisation

Deutschland, Österreich, Schweiz

Ebenfalls geöffnet, nicht zitiert: https://evisa.gov.vn (Seite lädt nur per Skript), https://www.vietnambotschaft.org/konsularische-informationen/ (nur Linkliste), https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-reise-information/vietnam/reisehinweise-vietnam.html und https://www.eda.admin.ch/eda/de/fdfa/laender-reiseinformationen/vietnam/reisehinweise-fuervietnam.html (beide ohne Angaben zur Einreise), https://vnembassy-jp.org/vi/mi%E1%BB%85n-th%E1%BB%8B-th%E1%BB%B1c-nh%E1%BA%ADp-c%E1%BA%A3nh-vi%E1%BB%87t-nam-cho-c%C3%B4ng-d%C3%A2n-13-n%C6%B0%E1%BB%9Bc (veraltet, Resolution 32/NQ-CP).

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