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Leitfaden

Steuern in Vietnam 2026: Leitfaden für Investoren

Veröffentlicht am 25. April 2026·11 Min. Lesezeit

Die Körperschaftsteuer (CIT) in Vietnam beträgt grundsätzlich 20 Prozent des zu versteuernden Gewinns; seit dem Steuerjahr 2025 gilt jedoch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 3 Milliarden VND ein Satz von 15 Prozent und für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 3 und 50 Milliarden VND ein Satz von 17 Prozent. Für neue Investitionsprojekte in Sonderwirtschaftszonen und Hochtechnologiebereichen sind zudem bis zu 15 Jahre lang 10 Prozent möglich. Die Mehrwertsteuer liegt regulär bei 0, 5 oder 10 Prozent, wobei der 10-Prozent-Satz für die meisten Waren und Dienstleistungen vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026 auf 8 Prozent gesenkt ist. Die Einkommensteuer für steuerlich ansässige Personen ist progressiv und erreicht 35 Prozent, nicht ansässige Ausländer zahlen pauschal 20 Prozent.

Warum das Steuersystem Vietnam für ausländische Investoren so wichtig ist

Vietnam hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Investitionsstandort in Südostasien entwickelt. Mit einem stabilen Wirtschaftswachstum, einer jungen Bevölkerung und einer zunehmend offenen Handelspolitik zieht das Land immer mehr ausländische Unternehmen an. Wer jedoch erfolgreich in Vietnam investieren möchte, muss das lokale Steuerrecht Vietnam genau verstehen – denn Fehler können teuer werden.

Dieser vollständige Leitfaden erklärt die wichtigsten Steuerarten, aktuelle Regelungen für 2026 und gibt praktische Hinweise, wie ausländische Investoren ihre Steuerlast legal optimieren können.

Körperschaftsteuer Vietnam: Grundlagen und aktuelle Sätze

Die Körperschaftsteuer Vietnam (Corporate Income Tax, CIT) ist die wichtigste Steuer für Unternehmen, die in Vietnam tätig sind. Der Standardsteuersatz beträgt 20 Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn (Art. 10 Abs. 1, Gesetz Nr. 67/2025/QH15). Für bestimmte Branchen – etwa Erdöl- und Gasförderung – können jedoch höhere Sätze von bis zu 50 Prozent gelten; umgekehrt gilt für Unternehmen mit geringerem Umsatz ein niedrigerer Satz gemäß der folgenden Regelung.

Umsatzabhängige Steuersätze für kleinere Unternehmen

Seit dem Steuerjahr 2025 sieht Art. 10 des Körperschaftsteuergesetzes Nr. 67/2025/QH15 (in Kraft seit 1. Oktober 2025) zwei ermäßigte Steuersätze unterhalb des Standardsatzes vor, gestaffelt nach dem Jahresumsatz des Unternehmens:

  • 15 Prozent für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 3 Milliarden VND (Art. 10 Abs. 2)
  • 17 Prozent für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 3 Milliarden bis höchstens 50 Milliarden VND (Art. 10 Abs. 3)

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des unmittelbar vorangegangenen Steuerjahres; nach Art. 11 Abs. 4 des Durchführungsdekrets Nr. 320/2025/ND-CP vom 15. Dezember 2025 konkret der Umsatz aus Verkäufen und Dienstleistungen (ohne Umsatzminderungen) zuzüglich Finanzerträgen und sonstigen Erträgen, wie er in der Betriebsergebnisanlage zur Steuererklärung des Vorjahres ausgewiesen wird.

Für Unternehmen, die im laufenden Steuerjahr neu gegründet werden und noch kein vorangegangenes Steuerjahr haben, wird der voraussichtliche Umsatz des laufenden Steuerjahres selbst geschätzt, um die vierteljährlichen Vorauszahlungen nach dem entsprechenden Satz von 15 oder 17 Prozent zu bemessen. Entspricht der tatsächliche Umsatz am Jahresende der Prognose, erfolgt die reguläre Steuererklärung und -abrechnung nach diesem Satz; erfüllt der tatsächliche Umsatz die Voraussetzungen des vorläufig angesetzten Satzes nicht und ergibt sich dadurch eine Unterzahlung, muss das Unternehmen die fehlende Steuer zuzüglich Verspätungszinsen nach den Vorschriften des Steuerverwaltungsrechts nachzahlen (Art. 11 Abs. 4 Buchst. b, Dekret Nr. 320/2025/ND-CP).

Beträgt das unmittelbar vorangegangene Steuerjahr eines Unternehmens weniger als 12 Monate – etwa wegen Neugründung, Umwandlung, Verschmelzung, Zusammenschluss oder Aufspaltung in jenem Jahr –, wird der maßgebliche Gesamtumsatz auf ein volles Jahr umgerechnet: Der tatsächliche Umsatz in diesem Zeitraum wird durch die Anzahl der tatsächlich betriebenen Monate geteilt und mit 12 Monaten multipliziert; ein Monat, in dem der Betrieb auch nur teilweise aufgenommen wurde, zählt dabei als voller Monat (Art. 11 Abs. 4 Buchst. a, Dekret Nr. 320/2025/ND-CP).

Diese beiden Sätze gelten nicht für bestimmte Einkünfte und Fälle (Art. 18 Abs. 3, Abs. 4, Gesetz Nr. 67/2025/QH15): Einkünfte aus der Übertragung von Kapital, Immobilien (außer Investitionen in sozialen Wohnungsbau) und Investitionsprojekten; Einkünfte aus Erdöl- und Gasförderung sowie dem Abbau anderer seltener Rohstoffe; Einkünfte aus Online-Glücksspiel- und -Gaming-Geschäften sowie aus Waren und Dienstleistungen, die der Sonderverbrauchssteuer unterliegen (mit Ausnahme bestimmter Projekte wie Automobilherstellung und -montage); sowie Unternehmen, die Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen eines anderen Unternehmens sind, das die genannten Umsatzvoraussetzungen selbst nicht erfüllt.

Dieser Mechanismus ist klar von der weiter unten beschriebenen Vergünstigungsstufe von 17 Prozent für 10 Jahre zu unterscheiden: Der umsatzabhängige Steuersatz gilt für jedes qualifizierende kleine Unternehmen unabhängig von Branche oder Standort, wird jährlich neu anhand des Vorjahresumsatzes bestimmt und ist nicht mit einer Steuerbefreiungsperiode verbunden. Die Vergünstigungsstufe nach Art. 13, Art. 14 gilt dagegen nur für neue Investitionsprojekte in bestimmten Branchen oder Gebieten, ist für 10 Jahre fest vereinbart und mit einem eigenen Zeitplan für Steuerbefreiung und -ermäßigung verbunden.

Steuervergünstigungen für ausländische Investoren

Vietnam bietet attraktive Steueranreize, um ausländische Direktinvestitionen zu fördern. Seit dem 1. Oktober 2025 gilt das Körperschaftsteuergesetz Nr. 67/2025/QH15 (anwendbar ab dem Steuerjahr 2025), konkretisiert durch das Durchführungsdekret Nr. 320/2025/ND-CP vom 15. Dezember 2025. Art. 13 des Gesetzes sieht zwei zentrale Vergünstigungsstufen vor, die jeweils mit einer eigenen Steuerbefreiungsperiode nach Art. 14 verbunden sind:

  • Steuersatzvergünstigung 10 Prozent für 15 Jahre: gilt für neue Investitionsprojekte in der Anwendung von Hochtechnologie, Software- und Halbleiterfertigung, Zulieferindustrie, erneuerbaren Energien und besonders wichtiger technischer Infrastruktur, für Hightech-Unternehmen, Hightech-Agrarunternehmen und Wissenschafts-Technologie-Unternehmen, für Projekte mit einem Investitionsvolumen von mindestens 12.000 Milliarden VND sowie für neue Investitionsprojekte in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, in Hochtechnologiezonen, Hightech-Agrarzonen und Digitaltechnologiezonen, oder in Sonderwirtschaftszonen, die innerhalb steuerlich begünstigter Gebiete liegen. Verbunden mit einer Steuerbefreiung von bis zu 4 Jahren und einer Ermäßigung der zu zahlenden Steuer um 50 Prozent für die darauffolgenden bis zu 9 Jahre (Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Buchst. a, Gesetz Nr. 67/2025/QH15)
  • Steuersatzvergünstigung 17 Prozent für 10 Jahre: gilt für neue Investitionsprojekte in hochwertiger Stahlproduktion, energiesparenden Produkten, Automobilherstellung und -montage sowie Infrastruktur zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, sowie für neue Investitionsprojekte in Gebieten mit schwierigen (aber nicht besonders schwierigen) sozioökonomischen Bedingungen oder in Sonderwirtschaftszonen außerhalb steuerlich begünstigter Gebiete. Verbunden mit einer Steuerbefreiung von bis zu 2 Jahren und einer Ermäßigung der zu zahlenden Steuer um 50 Prozent für die darauffolgenden bis zu 4 Jahre (Art. 13 Abs. 4, Art. 14 Abs. 2, Gesetz Nr. 67/2025/QH15) Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vergünstigungen an konkrete Bedingungen geknüpft sind, regelmäßig überprüft werden und dass bereits vor Inkrafttreten genehmigte Projekte unter einer Übergangsregelung die bisherigen Konditionen für die Restlaufzeit weiter nutzen können. Eine professionelle Steuerberatung ist daher unerlässlich.

Zusätzlich unterliegen seit dem Geschäftsjahr 2024 Konzerneinheiten multinationaler Unternehmensgruppen, deren konsolidierter Umsatz der obersten Muttergesellschaft in mindestens 2 der 4 vorangegangenen Geschäftsjahre 750 Millionen Euro oder mehr erreicht, einer zusätzlichen Körperschaftsteuer nach den Regeln zur globalen Mindestbesteuerung mit einem effektiven Mindestsatz von 15 Prozent (Beschluss Nr. 107/2023/QH15; Durchführungsdekret Nr. 236/2025/ND-CP, in Kraft seit 15. Oktober 2025). Diese Umsatzschwelle liegt weit über der Größe der meisten hier angesprochenen mittelständischen ausländischen Investoren und betrifft in der Praxis nur große Konzerne.

Mehrwertsteuer Vietnam: Was Unternehmen wissen müssen

Die Mehrwertsteuer Vietnam (Value Added Tax, VAT) wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben. Es gibt drei Steuersätze:

  • 0 Prozent: Gilt für Exporte, internationale Transportdienstleistungen und bestimmte andere Leistungen
  • 5 Prozent: Anwendbar auf lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel, Wasser, medizinische Produkte und Bildungsdienstleistungen
  • 10 Prozent: Standardsatz für alle übrigen Waren und Dienstleistungen

Vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026 wird der Satz von 10 Prozent nach dem Beschluss Nr. 204/2025/QH15 (Art. 1, Art. 2) um 2 Prozentpunkte auf 8 Prozent gesenkt, und zwar für die Waren- und Dienstleistungsgruppen, die nach Art. 9 Abs. 3 des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 48/2024/QH15 dem 10-Prozent-Satz unterliegen. Diese Ermäßigung gilt nicht für Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäfte, Metallerzeugnisse, Bergbauerzeugnisse (außer Kohle) sowie Waren und Dienstleistungen, die der Sonderverbrauchssteuer unterliegen (außer Kraftstoff) – für diese Bereiche bleibt es bei 10 Prozent. Nach dem 31. Dezember 2026 gilt wieder der Satz von 10 Prozent, sofern die Nationalversammlung keine Verlängerung beschließt.

Ausländische Unternehmen, die in Vietnam mehrwertsteuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Die Voranmeldungen erfolgen in der Regel monatlich oder vierteljährlich, abhängig vom Umsatzvolumen des Unternehmens.

Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Seit 2022 müssen ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen – etwa Streaming-Plattformen oder Software-as-a-Service-Anbieter – die Mehrwertsteuer Vietnam direkt beim Finanzministerium anmelden und abführen. Dies betrifft auch Unternehmen ohne physische Präsenz im Land.

Einkommensteuer Vietnam für ausländische Arbeitnehmer und Expatriates

Die Einkommensteuer Vietnam (Personal Income Tax, PIT) betrifft sowohl vietnamesische als auch ausländische Arbeitnehmer. Das Steuersystem unterscheidet zwischen ansässigen und nicht ansässigen Steuerpflichtigen:

Steuerresidenz in Vietnam

Eine Person gilt als steuerlich ansässig in Vietnam, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist (Art. 2 Abs. 2, Gesetz Nr. 109/2025/QH15):

  • sie hält sich mindestens 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres oder zwölf aufeinanderfolgende Monate ab dem ersten Tag ihrer Anwesenheit in Vietnam auf,
  • sie hat einen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Vietnam — dazu zählt sowohl ein registrierter Dauerwohnsitz als auch eine in Vietnam gemietete Wohnung mit befristetem Mietvertrag. Steuerlich ansässige Personen unterliegen dem progressiven Steuertarif auf ihr weltweites Einkommen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt nach Art. 9, Gesetz Nr. 109/2025/QH15 ein Tarif mit fünf Progressionsstufen statt vorher sieben, angewendet auf das zu versteuernde Einkommen — also das Einkommen aus Lohn und Gehalt nach Abzug des Freibetrags für Unterhaltspflichten, der Pflichtversicherungsbeiträge und der übrigen Abzüge nach Art. 8 Abs. 2, nicht auf das Bruttoeinkommen vor Abzügen:
Stufe Zu versteuerndes Einkommen/Jahr (Mio. VND) Zu versteuerndes Einkommen/Monat (Mio. VND) Steuersatz
1 Bis 120 Bis 10 5 %
2 Über 120 bis 360 Über 10 bis 30 10 %
3 Über 360 bis 720 Über 30 bis 60 20 %
4 Über 720 bis 1.200 Über 60 bis 100 30 %
5 Über 1.200 Über 100 35 %

Nicht ansässige ausländische Arbeitnehmer zahlen hingegen einen Pauschalsteuersatz von 20 Prozent auf die gesamten Lohn- und Gehaltszahlungen, die sie für in Vietnam ausgeübte Tätigkeiten erhalten, unabhängig vom Ort der Zahlung und unabhängig von der Einkommenshöhe (Art. 21, Gesetz Nr. 109/2025/QH15).

Freibeträge und Abzüge

Steuerlich ansässige Personen können folgende Freibeträge geltend machen:

  • Persönlicher Freibetrag: 15,5 Millionen VND pro Monat (seit 1. Juli 2026, Art. 10 Abs. 1 Buchst. a, Gesetz Nr. 109/2025/QH15)
  • Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen: 6,2 Millionen VND pro Person und Monat (seit 1. Juli 2026, Art. 10 Abs. 1 Buchst. b)
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung (abgezogen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, Art. 8 Abs. 2)

Weitere relevante Steuern in Vietnam

Neben den genannten Hauptsteuerarten gibt es weitere Steuern Vietnam, die für ausländische Investoren relevant sein können:

Quellensteuer (Withholding Tax)

Auf Zahlungen an ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Vietnam wird eine Quellensteuer erhoben. Diese sogenannte Foreign Contractor Tax (FCT) setzt sich aus einer CIT-Komponente und einer VAT-Komponente zusammen. Die genauen Sätze hängen stark von der Art der Leistung ab und sollten im Einzelfall mit einem Steuerberater geprüft werden.

Grundsteuer und Immobilienübertragungssteuer

Beim Verkauf einer Immobilie in Vietnam durch eine natürliche Person fällt eine Steuer von zwei Prozent des im Vertrag genannten Transferpreises an, die grundsätzlich der Verkäufer schuldet; ist der Verkäufer ein Unternehmen, unterliegt der Veräußerungsgewinn stattdessen der regulären Körperschaftsteuer. Darüber hinaus fallen jährliche Grundsteuern an, deren Höhe von der Nutzungsart und dem Standort abhängt.

Importzölle und Sonderverbrauchssteuer

Für importierte Waren gelten Zollsätze, die je nach Produktkategorie und Herkunftsland variieren. Durch Vietnams Mitgliedschaft in zahlreichen Freihandelsabkommen – darunter das EVFTA mit der EU und das CPTPP – profitieren viele Importeure von reduzierten oder abgeschafften Zollsätzen.

Doppelbesteuerungsabkommen: Schutz für ausländische Investoren

Vietnam hat mit über 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Diese Abkommen verhindern, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern vollständig besteuert wird, und bieten ausländischen Investoren wichtige Planungssicherheit.

Wer ein DBA in Anspruch nehmen möchte, muss in der Regel einen Ansässigkeitsnachweis des Heimatlandes vorlegen und bestimmte Verfahrensvorschriften einhalten. Die Beantragung der Abkommensvergünstigungen sollte daher frühzeitig und mit fachkundiger Unterstützung erfolgen.

Steuer-Compliance in Vietnam: Fristen und Pflichten

Die Einhaltung der steuerlichen Meldepflichten ist in Vietnam besonders wichtig, da Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern und Zinsen geahndet werden können. Die wichtigsten Fristen im Überblick:

  • Monatliche VAT-Voranmeldung: Bis zum 20. des Folgemonats (für Unternehmen mit Jahresumsatz über 50 Milliarden VND)
  • Vierteljährliche VAT-Voranmeldung: Bis zum letzten Tag des ersten Monats des Folgequartals
  • Jährliche CIT-Erklärung: Bis zum 31. März des Folgejahres
  • Jährliche PIT-Erklärung: Bis zum 30. April des Folgejahres

Fazit: Professionelle Steuerberatung als Schlüssel zum Erfolg

Das Steuersystem Vietnam bietet ausländischen Investoren einerseits attraktive Anreize und Vergünstigungen, andererseits stellt es durch seine Komplexität und häufige Änderungen eine echte Herausforderung dar. Wer in Vietnam investieren möchte, sollte sich frühzeitig mit den lokalen Steuergesetzen vertraut machen und auf erfahrene Berater setzen.

Bei MaiVN Consulting unterstützen wir ausländische Unternehmen und Investoren bei allen steuerlichen Fragen rund um Vietnam – von der Unternehmensgründung über die laufende Compliance bis hin zur Steueroptimierung. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung und starten Sie Ihr Vietnam-Engagement auf der sicheren Seite.

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